15,5 Prozent und noch nicht genug

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Die neue Gesundheitsreform (2007/2009) sollte die monatlichen Kosten für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen stabilisieren, doch schon mit ihrer Einführung glänzte sie bereits mit einer Steigerung der Mitgliedsbeiträge. Der Einheitssatz wurde auf 15,5% für alle gesetzlichen Krankenkassen festgelegt, was das Mittel der bisherigen Monatssätze aller Kassen deutlich überschreitet. Auf diesen Satz hat man sich geeinigt, errechnet wurde allerdings ein Satz von 15,8% um den Gesundheitsfond zu sichern. Der Gesundheitsfonds soll damit künftig die Krankenkassen, mit einer erheblichen Anzahl an schwer kranken Mitgliedern stützen und darüber hinaus den Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen am Markt fördern. Doch die Kosten machen auch vor den Krankenkassen in 2009 nicht halt und so ist zu vermuten, dass der Einheitssatz von 15,5%, der ein Kompromiss war und dessen kalkulatorische Berechnungen aus dem Jahr 2008 zugrunde liegen, wird kaum ausreichend sein, die Kosten bzw. noch viel mehr die Kostensteigerungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen zu decken. So wird erwartet, dass dem Fonds rund 440 Millionen Euro fehlen könnten. Das bedeutet im Klartext, am Jahresende 2009 werden die Mitglieder einiger Krankenkassen erstmals Nachzahlungsbescheide ihrer Krankenkassen erhalten. Das soll den Wettbewerb unter den Kassen fördern, denn es soll auch Krankenkassen geben, die Beiträge zurückerstatten. Na, dann schon mal viel Spass mit den hektischen Kassenwechslern, die das Personal dieser grosszügigen Krankenkassen mit zusätzlicher Verwaltung binden. Obwohl die Gesundheitsreform am 1. Januar 2009 ihre Rechtskraft erhalten soll, stehen Teile dieser Gesetzesinitiative derzeit wieder auf dem juristischen Prüfstand. So haben 29 Versicherungsträger eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, wegen möglicher Benachteiligungen, der die private Krankenversicherung aufgrund des Basistarifes ausgesetzt sein wird. Mit dem Basistarif soll ein erleichterter (Wieder-) Einstieg in die private Krankenversicherung ermöglicht werden und die Rechte der Versicherungsträger, ein Mitglied auch ablehnen zu können, beschnitten werden.