Als Zeitarbeiter sozial abgesichert?Schlagwörter: Angebote, Versicherungen |
Es gibt doch tatsächlich noch Menschen, die der Meinung sind, dass man in der Zeitarbeit weder krankenversichert, rentenversichert noch arbeitslosenversichert ist. Dem ist aber nicht so. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass man als Arbeitnehmer einer Personalvermittlung nicht benachteiligt an den Job gebracht wird, sondern ebenso wie jeder andere Arbeitnehmer auch die soziale Absicherung genießt. Wenn man sich bei einer Personaldienstleistung bewirbt, geht man einen „ganz normalen“ Arbeitsvertrag mit dieser ein – der Unterschied liegt nur darin, dass man nicht gänzlich bei einem Arbeitgeber verweilt, sondern an verschiedene Unternehmen „ausgeliehen“ wird, je nach dem, wo gerade Personal benötigt wird. Ganz gleich, welche Berufsgruppe, welches Alter und welche Qualifikationen, Personaldienstleister finden in der Regel immer den passenden Deckel für den Topf. Den Arbeitsvertrag vereinbart man direkt mit der Personalvermittlung, die Arbeitsleistungen etc. vereinbart man mit dem jeweiligen Unternehmen, für welches man aktuell arbeiten soll. An der sozialen Absicherung ändert sich jedoch nichts. Wie gehabt, wird ein prozentualer Anteil für die Sozialversicherungen (und Steuern) abgezogen, zur Hälfte beim Arbeitnehmer und zur Hälfte beim Arbeitgeber. Ebenso der Mutterschutz, der Urlaubsanspruch, der Arbeitsschutz insgesamt und die Kündigungsfristen gelten wie bei jedem anderen üblichen Arbeitsverhältnis auch. Das Ganze wird sogar von Seiten der Arbeitsbehörden überprüft, so dass die Zeitarbeitsfirmen gar keine Möglichkeit hätten, hier irgendwelche Arbeitnehmer zu benachteiligen. Man kann sich also getrost auf eine Zeitarbeit einlassen, erst recht dann, wenn die bisherige Bewerbungslaufbahn eher negativ verlaufen ist. Jobangebote von Zeitarbeitsfirmen sollten also nicht grundsätzlich übergangen werden, sondern ruhig mal erhöhte Aufmerksamkeit erhalten – nicht selten verbirgt sich hinter einem solchen Angebot ein Sprungbrett in ein festes Arbeitsverhältnis bei einem festen Arbeitgeber.