Das Tagesgeldkonto

Die letzten Wochen waren für in Aktien investierte Anleger ein wahrer Graus. Heftige Kursverluste weltweit verschonten kein Depot. Auch in den Folgetagen des Crashs waren ganz massive Kursschwankungen zu beobachten, die das Vertrauen in die Entwicklung der Märkte deutlich gedämpft haben. Nicht wenige sind aus Aktien ausgestiegen und beabsichtigen auch in der nächsten Zeit keine Rückkehr. Eine allzu lange Abstinenz ist den meisten ebenfalls nicht recht, weil auf schlechte Zeiten meist gute folgen.
Wer für einige Monate nicht rein will, aber dennoch flexibel sein möchte um bei einer Besserung des allgemeinen Marktklimas ausreichend Mittel zur Verfügung zu haben, der könnte in einem Tagesgeldkonto das richtige Produkt finden. Diese Konten ermöglichen das Parken von Liquidität zu relativ hohen Zinsen, ohne aber, wie es zum Beispiel bei einer Festgeldanlage der Fall ist, für einen längeren Zeitraum auf die Mittel verzichten zu müssen. Einlagen auf Tagesgeldkonten können jederzeit wieder ins Depot geholt werden, um neu zu investieren.
Die Zinssätze sind jedoch verglichen mit denen auf dem Depotkonto recht hoch. Im Mittel können vier bis fünf Prozent erwartet werden. Die Eröffnung eines Tagesgeldkontos dauert bei fast allen Anbietern nicht einmal zwei Wochen und ist unkompliziert und kostenfrei. Lediglich ein Formular und ein Identitätscheck sind von Nöten. Anschließend erfolgt noch kurz eine übliche Banküberweisung vom Referenzkonto auf das frisch erstandene Tagesgeldkonto und schon wird die Liquidität attraktiv verzinst.
Bei vielen Anbietern erfolgt mit der Eröffnung gleichzeitig noch die Freischaltung eines kostenlosen Wertpapierdepots. Ändert sich die Marktmeinung, kann somit binnen weniger Minuten die Liquidität abgerufen und in den Markt investiert werden. Tagesgeldkonten stellen somit eine sehr flexible Möglichkeit dar, die Unklarheiten an den Märkten abzuwarten. Zu beachten ist lediglich, dass auch auf die Tagesgeld Zinsen auf dem neuen Konto die Zinsertragssteuer erhoben wird. Folglich sollte, sofern der Sparerfreibetrag noch nicht anderweitig ausgeschöpft ist, der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt werden.