Der Vertrag

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Der Vertrag wird zwischen zwei so genannten Vertragsparteien geschlossen. Der Abschluss des Vertrages geschieht ohne Zwang. Jede Vertragspartei verpflichtet sich im Vertrag eine bestimmte bekannte Leistung zu bringen. Damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt, die sich aus dem Vertrag ergeben, muss sichergestellt sein, dass beide Parteien über die gleiche Leistung sprechen. Zur Klärung dieses Sachverhaltes ist es wichtig, das Kleingedruckte genau zu lesen und zu hinterfragen. Es ist besser den gesamten Vertrag einmal mehr zu lesen, als später festzustellen, dass der Vertrag nicht eingehalten werden kann. In solchen Fällen kann es zu (hohen) Zahlungsausfällen und / oder –forderungen kommen.

Es ergeben sich fünf Schritte, die zu einem Zustandekommen eines Vertragabschlusses eingehalten werden sollten:

1. jede Vertragspartei muss ihr eigenes Interesse darstellen;
2. das Interesse der gegenüberliegenden Vertragspartei ist zu analysieren. Dazu kann es notwendig sein Rückfragen an den Vertragspartner zu stellen, um Missverständnisse aus dem Weg zuräumen oder nicht aufkommen zu lassen.
3. das eigene Interesse ist mit den dargelegten Bedingungen der Vertragspartei zu vergleichen und abzuwägen.
4. aus beiden Angeboten wird versucht ein Kompromiss zu finden. Dieser Prozess der so genannten Kompromissfindung kann einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen.
5. im fünften Schritt kommt es dann bei gegenseitigem Einverständnis zu einem Vertragsabschluss.
Durch den korrekten Abschluss eines Vertrages soll sichergestellt werden, dass:
a) beide Vertragsparteien im Rahmen des zuschließenden Vertrags geschäftstüchtig sind.
b) der Abschluss freiwillig und ohne Zwang geschieht.
c) keine Täuschung vorliegt.
d) die geforderte Leistung von beiden Vertragsparteien erbracht werden kann.

Der Vertrag ist das gebräuchliche Instrument, Geschäftsrisiken gering zu halten.

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