Energieausweis – welche ist der richtige

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Diese Frage stellt sich seit dem 1. Oktober 2009 nicht mehr für alle Hausbesitzer. Wahlfreiheit haben nur noch Immobilienbesitzer mit Häusern, die ab 1978 errichtet wurden und für Häuser die mindestens fünf Wohneinheiten haben. Alle anderen benötigen den bedarfsorientierten Energieausweis. Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der theoretische Energiebedarf ermittelt. Überprüft werden dabei die technischen Anlagen des Hauses. Ist eine ausreichende Dämmung vorhanden, sind neue Fenster und Türen eingebaut, gibt es Solaranlagen oder andere alternative Stromerzeugungsmethoden? Daraus ergibt sich dann der Bedarf, der sich jedoch nicht mit dem tatsächlichen Bedarf decken muss. Denn dabei werden die Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner nicht mit eingerechnet. Wer verschwenderisch mit dem Strom umgeht, wird auch trotz dieser Berechnungen stets weit über den Bedarf liegen. Anders beim verbrauchsorientierten Energieausweis, der für alle Häuser gewählt werden kann, die ab 1978 erbaut wurden und mindestens Wohneinheiten haben. Diese Energiepass-Variante ist in der Ausstellung auch wesentlich günstiger. Die technischen Anlagen werden dabei nicht berücksichtigt, sondern nur der Verbrauch in der Vergangenheit. Jedoch sind diese Angaben auch nicht eins zu eins auf jeden Bewohner übertragbar, da auch hier die Verbrauchsgewohnheiten nicht überprüft werden. Trotzdem können künftige Mieter oder Käufer sich anhand eines Energieausweises ein gutes Bild über den energetischen Wert eines Hauses machen. Nicht zuletzt bestimmt sogar der Ausweis über den (Miet)Wert eines Hauses mit.

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