Energiesteuererstattung: Antrag bis Ende März stellen

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Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird ähnlich wie z. B. auch indirekte Steuern von den Hauptzollämtern verwaltet. Wer also alle Voraussetzungen für eine Energiesteuererstattung erfüllt, muss bis spätestens zum 31. März des Folgejahres einen entsprechenden Antrag an das zuständige Hauptzollamt gestellt haben. Die Energiesteuererstattung ist aber von einigen Vorgaben abhängig. Beispielsweise muss ein Nutzungsgrad von mehr als 70 % nachgewiesen werden, um in den Genuss der Energiesteuererstattung zu kommen. Generell gelten für unterschiedliche Brennstoffe auch unterschiedliche Steuersätze, so dass für die Energiesteuererstattung eine Formel zugrunde gelegt wird, die dies berücksichtigt. In diese Formel geht der spezifische Steuersatz für den verwendeten Brennstoff ein, aber auch der genaue Verbrauch, der mittels eines geeichten Zählers festgestellt werden muss. Sofern ein Betrieb unterschiedliche Brennstoffe verwendet, werden diese natürlich separat betrachtet und berechnet. Darüber hinaus muss das Unternehmen zu einer der Unternehmensklassen gehören, die laut Statistischem Bundesamt zum sog. produzierenden Gewerbe gehören. Firmen, die diesen Grundsatz nicht erfüllen, gehören nicht zum Kreis der ermäßigungsberechtigten Firmen, die ein Anrecht auf Energiesteuererstattung haben. Gerade in den wirtschaftlich momentan sehr schwierigen Zeiten sollten alle Firmen gewissenhaft prüfen, ob sie Anrecht auf eine Energiesteuererstattung haben, denn die Energiekosten sind sehr hoch. Allerdings ist eine weitere Vorgabe, dass ein Sockelbetrag von derzeit 205 € überschritten werden muss. Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Spitzenausgleich der Stromsteuer zu stellen, so dass sich hier eine weitere Sparmöglichkeit ergeben kann. Mit der Energiesteuererstattung wurde ein wertvolles Instrument geschaffen, um Firmen des produzierenden Gewerbes zu helfen, denn viele Länder haben deutlich niedrigere Steuersätzen und der internationale Wettbewerb ist unerbittlich. Viele Unternehmen wissen diese Energiesteuererstattung daher sehr zu schätzen und nutzen sie. Schließlich muss jeder Betrieb heute scharf kalkulieren, um wettbewerbsfähig zu sein und konkurrenzfähige Preise gestalten zu können, so dass sich die Möglichkeiten einer Energiesteuererstattung hier ganz besonders positiv auswirken können.