Fachanwalt |
Eine Anwältin für Ehevertrag in Frankfurt sorgt dafür, dass Ihre Interessen in einen Vertragstext gegossen werden. Bereits zu Beginn des Mandats müssen Sie sich klarmachen, dass an einem Ehevertrag zwei Parteien beteiligt sind, die im Fall einer Trennung nicht unbedingt dieselben Interessen verfolgen. Deshalb kann die Beratung nur für eine Person erfolgen. Dieser Ehevertrag muss dann noch notariell beurkundet werden. Hierbei müssen Sie auch die unterschiedlichen Aufträge berücksichtigen, die ein Anwalt und ein Notar zu erfüllen hat: Ihre Anwältin ist Ihre Interessenvertreterin, die Ihre Wünsche so gut wie möglich in einen Vertrag formuliert. Dabei soll sie die Formulierungen wählen, die das von Ihnen gewünschte ausdrücken und in rechtlich sicherer Form protokollieren. Der Notar hingegen hat als Amtsperson ein zu protokollierenden Vertrag daraufhin zu prüfen, ob er rechtlich zulässig ist. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Notar verdient allerdings an einer bloßen Beurkundung weniger als an einer Vertragserstellung mit anschließender Beurkundung. Wenn er also gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt ist, wird er den Ehevertrag lieber selbst erstellen wollen, als ihn lediglich zu beurkunden. Ihren Ärger kann ich verstehen, vermutlich wäre mir an Ihrer Stelle genauso zu Mute. Es tut mir leid, wenn Sie den Eindruck vermittelt bekommen haben, dass der Ehevertrags-Entwurf falsch sei. Allerdings wissen Sie aufgrund Ihrer bisherigen Erfahrungen natürlich auch, dass es im Bereich der Rechtswissenschaft kein „richtig“ und „falsch“ gibt. Letztlich wird ein Notar Verträge immer nach seinen Vorstellungen beurkunden und hierbei auch eigene Formulierungen wählen.
Hierfür sind tatsächlich häufig noch Änderungen oder Ergänzungen in einem anwaltlich vorbereiteten Entwurf möglich. Dass deswegen der Vertrags-Entwurf einer Anwältin für Eheverträge als komplett falsch bzw. unvollständig gelten soll, kann ich nicht nachvollziehen. Selbst wenn sich in dem Entwurf eine nicht protokollierbare Klausel befände, wird der Entwurf damit allerdings nicht unbrauchbar.