Garagen – Mehr als nur Abstellmöglichkeiten für FahrzeugeSchlagwörter: Garagentore, günstig, preiswert, Versicherungen |
Im Volksmund ist mit einer Garage eine umschlossene Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge jeglicher Art gemeint. Hinzu kommt das eine Garage durch feste Wände und einer Überdachung völlig von Außen isoliert ist. Mithilfe eines Garagentores, das sich meistens an der Front der Garage befindet und sich entweder manuell oder elektrisch öffnen lässt, kann die Garage von Außen verschlossen werden und bietet somit für Fahrzeuge einen sichern Schutz gegen Diebstahl. Eng damit verknüpft ist, dass die Garage einen guten Schutz vor Witterungseinflüssen bzw. Wetterextrema gewährleistet. Somit wird vor allem die Karosserie von Pkws bei starken Stürmen oder heftigen Hagelschauern effektiv geschützt. Allein die Tatsache des besseren Schutzes vor Diebstahl und gegen Beschädigung bewirkt, dass Versicherungen günstigere Tarife für Fahrzeuge die in Garagen stehen anbieten, als bei Fahrzeuge, welche nur vorwiegend draußen an der Straße stehen.
Außerdem können Garagen auch zur Lagerung von Werkzeugen, Fahrrädern oder sonstigen sperrigen Material genutzt werden. Einen Nachteil was geschlossene Garagen mit sich bringen ist, dass die Feuchtigkeit schlecht nach Außen abgeführt werden kann. Somit entsteht ein gewisses Risiko für Korrosion und Rostbildung, wenn ein Fahrzeug nass abgestellt wird. Deshalb ist es wichtig in einer Garage eine Entlüftungsmöglichkeit zu integrieren, um damit einen ständigen Austausch von Frischluft zu garantieren.
Bei der Aneignung einer Garage gibt es verschiedene Arten dies durchzuführen, die jedoch meistens auch Situationsabhängig sind. Befindet man sich gerade im Bauprozess eines eigenen Hauses wird meistens der Anbau einer Garage mit eingeflossen. Ebenso kann aber auch eine Fertiggarage geliefert werden, die dann an einen vorher festgelegten Standpunkt montiert wird. Bei der Auswahl des jeweiligen Garagentyps wird unterschieden zwischen einer Einzelgarage mit lediglich einem Stellplatz oder bei vorhandenen Platzvermögen auch eine Doppelgarage sowie eine Reihengarage, die Platz für bedeutend mehr Fahrzeuge bietet.
Zuletzt muss dann noch die geltende baurechtliche Verordnung zum Bau und Betrieb von Garagen eingehalten werden, die die Platzierung der Garage auf Grundstücksgrenzen unter Einhaltung bestimmter Größenvorgaben regelt.