Lesenswerte Informationen für Grenzgänger

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Angestellte, die ihr Leben als sogenannte Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz bestreiten, sollten verschiedene Punkte bedenken. Gesetze, welche einerorts gültig sind, können in einem anderen Fall anders aussehen. Um anfallende Kosten gering zu halten, sollte man aufmerksam vergleichen.
Dies gilt beispielsweise auch für die Frage der Krankenversicherung. Grenzgänger mit Schweizer Wohnort sind verpflichtet, einer dortigen Krankenversicherung beizutreten. Dies besagt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) der Schweiz. Erwähnenswert ist auch, dass Schweizer ihre Krankenversicherung selber abwickeln müssen. In Unterscheidung zur deutschen Gesetzeslage, ist der Arbeitgeber nicht zum Versicherungsschutz verpflichtet. Es gibt keinen Zuschuss durch den Arbeitgeber.
Wer als Grenzgänger in Deutschland lebt, kann sich aber innerhalb von 3 Monaten von dieser Frist befreien lassen. Bestimmte Vorgaben müssen dafür jedoch erfüllt werden.
Die Frist beginnt ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses. Jeder in Deutschland lebende Arbeitnehmer hat dann drei Monate lang Zeit, eine Befreiung zu beantragen. Um sich befreien zu können, muss der Beweis eines gleichwertigen Versicherungsschutzes nachgewiesen werden können. Vorgegebene Grundleistungen müssen damit gedeckt werden können. Auch zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz auf beide Länder anwendbar ist.
Es bieten sich verschiedene Alternativen für einen Grenzgänger an, bezogen auf den passenden Versicherungstarif. Er könnte einer gesetzlichen Versicherung beitreten, oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Ebenfalls denkbar ist der Abschluss einer anerkannten schweizer Krankenversicherung. Eine vierte Möglichkeit gibt es auch noch: Eine Krankenversicherung, die als Modell Mondial bezeichnet wird. Dies ist ein besonderer Versicherungsschutz, der gezielt auf die besonderen Erfordernisse der Grenzgänger abgestimmt wurde.
Empfehlenswert ist es immer, sich individuell beraten zu lassen. Auch die anderen bürokratischen Erledigungen sollte man als Grenzgänger in spe nicht erst auf den letzten Drücker erledigen. Nur so kann man sicher sein, dass man nie eine Frist vorbeistreichen lässt. Wenn der Grenzgänger dann die Versicherungsfrage geklärt hat, folgt noch der schriftliche Antrag auf Befreiung. Dieses Schriftstück muss dann noch an den jeweils verantwortlichen Kanton verschickt werden.