Private Vermögensverwalter: Der Anleger selbst ist der Vorgesetzte!

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Die Branche „Vermögensverwaltung“ erlebt gerade einen Prüfstein. Während vor gar noch nicht so langer Zeit die Wirtschaftslage rosig war, ist davon nichts mehr zu spüren. Jeder muss den Gürtel enger schnallen, sogar die wohlhabenden Leute. Und viele von denen, die in den 1990ern noch als „reich“ gegolten haben, sind es längst nicht mehr. Wenn der Rubel nur so dahinrollt, dann können Fehlinvestitionen und die damit verbundenen Verluste noch „locker“ hingenommen werden. Da kann man schon ein Auge zudrücken, wenn der Vermögensverwalter sich einen unrentablen Schachzug geleistet hat. Schachmatt ist man schließlich noch lange nicht! Doch inzwischen ist es so, dass Einbußen eh schon zur Genüge stattfinden, wodurch zusätzliche Verluste nicht mehr so einfach hingenommen werden. Reine Ausführungsmandate nehmen ständig zu, Vollmandate reduzieren sich. Immer mehr wohlhabende Personen sehen sich dazu veranlasst, externe Berater zu konsultieren und ihre Vermögensverwalter „überwachen“ zu lassen.

Durchschnittlich 25-30% ihres Vermögens überlassen heutzutage Anleger in Obhut eines Vermögensverwalters. Ein großer Anteil ist in Festanlagen und Immobilien gebunden. Die Auswahlprinzipien für einen Vermögensverwalter lauten in erster Linie: Effizienz, Diversifizierung und Performance. Vermögensverwalter, die sich auf die spezifischen Vorstellungen des Anlegers einlassen, finden am meisten Anklang. Schließlich möchte der Kunde sich nicht wie eine Nummer behandelt fühlen, sondern das Gefühl haben, dass der Vermögensverwalter auf die persönlichen Bedürfnisse eingeht und auch danach agiert.

Die geschäftliche Beziehung zwischen Vermögensverwalter und Anleger ist eine besonders vertrauensvolle. Das Vertrauen stellt die Basis dar. Man legt schließlich sein Vermögen nicht in die Hände einer Person, die man für unglaubwürdig einschätzt. Die Bedürfnisse eines Anlegers hängen natürlich auch von seiner Lebenssituation ab.

Der Vertrag, der zwischen dem Vermögensverwalter und dem Anleger geschlossen wird, ist ungemein wichtig und sollte vor dem Unterzeichnen unbedingt von einem Anwalt überprüft werden, der über eine Spezialisierung in punkto Anlegerrecht verfügt. So können ungünstige Vertragsklauseln schnell aufgedeckt werden.