Rentner im Visier der Finanzbehörden
04. August 2009Die Finanzbehörden haben damit begonnen, die Rentner ins Visier zu nehmen. In diesem Zusammenhang werden alle Rentenbescheide aus den Vorjahren eingezogen und kontrolliert, ob die Rentner eine Rente über den Freibeträgen bezogen haben. Ist dies der Fall, so ist jeder Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und gegebenenfalls Steuern an den Staat abzuführen.
Der Freibetrag beträgt derzeit 7834 Euro. Bekommt der Rentner eine höhere Rente und liegt er trotz Abzug der Werbungskosten über dem Freibetrag sind Steuern fällig. Auch Rentner mit Nebeneinkünften aus Miete oder einer privaten Rente sind Steuerpflichtig.
Viele Rentner haben bisher aus Unwissen keine Steuererklärung abgegeben, weil im allgemeinen die Meinung vorherrscht, dass Rentner steuerfrei ihren Lebensabend genießen können. Leider ist dies nicht der Fall und eine Vielzahl von Rentnern wird nun dazu aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.
Vor der Steuererklärung muss aber niemand Angst haben, da viele Rentner durch eine geringe Rente und hohe Werbungskosten nicht über dem Freibetrag liegen. Alle Rentner, die den Freibetrag überschreiten müssen jedoch mit Nachzahlungen rechnen.