Scheidung – wenn der Ehepartner da Geld verprasst

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Bei jeder zweiten Trennung kommt es zu einem Rosenkrieg – sprich dem Kampf um Geld und Kinder. Um nicht mit dem Ehepartner teilen zu müssen, verprasse viele dabei schnell noch das vorhandene Vermögen. Auch gehen Ehepartner, wenn der Rosenkrieg tobt, mit allen Mitteln gegen den anderen vor – oftmals ohne Rücksicht auf die Kinder. Rosenkriege verhindern können auch meist nicht die Anwälte. Dabei soll sich nach dem Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ab September 2009 im Scheidungsrecht etwas grundsätzlich ändern, und zwar zum Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehepartners für den Fall, wenn der andere Ehepartner aus Rache, bzw. niederen Motiven versuchen würde das vorhandene Vermögen möglichst schnell und in seiner Gesamtheit zu verschleudern. Dass es im Rahmen einer Trennung dazu kommt, dass der eine Ehepartner wirtschaftlich schwächer wird, ist durchaus nicht ungewöhnlich. Während der eine seinem Anwalt nämlich mehrere Hundert Euro die Stunde zahlen kann, muss sich der andere einen Anwalt suchen, der nach dem regulären Satz berechnet und dessen Kosten ein Rechtsschutz für Scheidung auch abgedeckt.

Zurück zu dem, was sich ab September 2009 im Rahmen des Scheidungsgesetzes ändern soll: Die eine Korrektur bezieht sich auf die Stichtagsregel. Gemeint ist damit der Tag, an dem das Vermögen, das es zu verteilen gilt bei der Scheidung, ermittelt wird. Darüber hinaus soll als zweite Korrektur beim Zugewinnausgleich auch die in die eingebrachten Schulden berücksichtigt werden. Experten halten diese Änderungen für sinnvoll, denn zu illoyalen Vermögensverschiebungen kommt es während der Trennungsphase in beinahe der Hälfte der Fälle. Hierzu zählen insbesondere plötzliche kostspielige Reisen, aber auch häufige von Verlusten geprägte Kasinobesuche. Dass diese Aktivitäten dann aus Frust über die gescheiterte Ehe unternommen worden, zählt dann nicht mehr als Argument.

Für den Fall, dass man merkt, dass es unter Umständen zu einer Scheidung vom Partner kommen kann – denn dies ist in der Regle ein schleichender Prozess, den man irgendwann spürt – sollte man rechtzeitig einen Scheidungs-Rechtsschutz in Erwägung ziehen, denn die Wartezeit nach Vertragsabschluss bevor man hier einen „Schadensfall“ melden kann, beträgt drei Monate. Günstige Angebote für eine derartige Versicherung findet man in Internet –
am Besten erst mal einen Rechtsschutzversicherung Vergleich durchführen. Übernommen werden von einer derartigen Versicherung im Übrigen alle mit der Scheidung in Zusammenhang stehenden Kosten.