Riester Rente – aber nur die Wohnriester
18. Januar 2010Die genauen Gründe, warum die Politik solange gebraucht hat die Wohnriester in die private Altersvorsorgeform der Riester Rente zu integrieren sind nicht genau bekannt. Ein Grund dürfte allerdings wohl auch die bis 2006 gültig Eigenheimzulage sein. Durch diese konnten sich sehr viele Familien mit Kindern ihren Traum vom eigenen Haus erfüllen oder die eigene Eigenheimwohnung endlich kaufen. Die Riester Rente ist zwar heute in der Gesellschaft gut akzeptiert, doch letztlich ist die Wohnriester in der Gesellschaft nur aus dem Grund bekannt, weil um sie so stark in der Politik diskutiert wurde. Da das Gesetz erst Mitte 2008 auf den Weg gebracht wurde, haben aktuell noch nicht so viele potenzielle Riester Rente Sparen sich entschieden ihren bisherigen Vertrag zu lösen und wirklich auf die Wohnriester umzusatteln. Dabei können insbesondere bei dieser Form der Riester Rente sehr viele steuerliche Vorteile ausgenutzt werden, insbesondere hinsichtlich der Tatsache, dass künftig auch Tilgungsleistungen steuerlich gefördert werden. Und dies ist doch eine gute Nachricht.
Dabei haben viele Verbraucher erst auf die Wohnriester gewartet und zuvor in keine andere Riester Rente Anlageform investiert. Dabei betreffen die Regelungen für die Wohnriester insbesondre die Teilbereiche Erwerb oder Bau. Dabei kann das geförderte Altersvorsorgekapital für den Erwerb oder aber den Bau von einer selbst genutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden. Gefördert werden aber auch Genossenschaftsanteile. Eine gute Nachricht gibt es im Übrigen auch gute Nachrichten hinsichtlich der Anlageprodukte, denn deren Kreis wurde außer um die Wohnriester auch noch weiter erweitert. So zum Beispiel ist ein Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile möglich, wenn der Sparer in der betreffenden Genossenschaft wohnt.
Jetzt noch volle Riester-Zulagen sichern!
27. November 2009Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Riester-Rentenversicherung abzuschließen, sollte sich beeilen. Denn wenn man sich noch die vollen Zulagen für 2009 greifen will, bleibt nicht mehr viel Zeit.
Dass jeder deutsche Bürger private Altersvorsorge betreiben sollte, hat sich bereits herumgesprochen. Als kleinen Anreiz verteilt Vater Staat Geschenke in Form von Riester-Zulagen und steuerlicher Förderung für all jene, die noch bis Ende des Jahres ihren Riester-Vertrag unterschreiben.
Wer 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Beitrag zahlt – es darf auch weniger sein – der erhält noch die volle Förderung für 2009. Das sind 154 Euro. Riestert der Ehepartner mit, sind es schon 308 Euro. Hinzu kommen Kinderzulage mit 185 oder 300 Euro (letzteres wird für Kinder gezahlt, die ab 2008 geboren wurden) sowie ein eventueller Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Wer auf diese vorfristigen „Weihnachtsgeschenke“ nicht verzichten will, der sollte schnell einen Versicherungsvergleich kostenlos durchführen, um das günstigste Angebot herauszufinden, sich beraten zu lassen und den Vertrag zu unterschreiben.
Auch wer überlegt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine private Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung abschließen, der sollte noch vor Jahresende sein Vorhaben in die Realität umsetzen, denn ab nächstem Jahr zahlt jeder höhere Beiträge. Das gilt für jeden Jahreswechsel, was in der Tatsache begründet ist, dass man für die Versicherung immer mit dem Ende des Kalenderjahres und nicht mit seinem eigentlichen Geburtstag ein Jahr älter wird.
Altersvorsorge durch Riester
21. Oktober 2008Sparen in guten Zeiten, um in Zeiten der Not versorgt zu sein, das ist sicherlich für viele Bundesbürger ein Grund, sich mit Lebensversicherung, Bausparverträgen oder auch immer mehr mit der Riester Rente abzusichern und die Zeit der eigenen Rente und damit des Herbstes des Lebens finanziell auf stabilere Füße zu stellen. Die auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester, amtierend in der Regierungszeit von Gerhardt Schröder, zurückgehende und nach ihm benannten Zusatzrente wurde zum Ausgleich von Rentenkürzungen im 2002 eingeführt. Ein weiterer Aspekt ist die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik, die seit Jahren und Jahrzehnten eine Verschiebung der Zusammensetzung der Bevölkerung darstellt. War es in den Frühzeiten der Bundesrepublik noch denkbar, dass die nachfolgenden Generationen die relativ wenigen Rentner mit ihren Rentenbeiträgen versorgt und somit den Generationenvertrag sicherstellt, so führen immer weniger geborene Kinder und eine zunehmend älter werdende Bevölkerung dazu, dass das bisherige System der Altersversorgung nicht mehr auf stabiler Basis fußt. Aus diesem Grund hat die Politik 2002 die zusätzliche Rentenabsicherung eingeführt und mit einigen Maßnahmen deren Attraktivität erhöht. So sind die Einlagen in den Riester Rentenvertrag abgesichert, können nicht gepfändet oder im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit mit dem Bezug von ALG II als Vermögen angerechnet werden. Auch die Spareinlagen sind gesetzlich gesichert, die Anbieter einer solchen Versicherung müssen ein gesetzliches Zertifizierungsverfahren durchlaufen und sicherstellen, dass die eingezahlten Beiträge der Versicherungsnehmer in jedem Fall sicher und auszuzahlen sind. Zudem ist der Berechtigtenkreis sehr weit gefasst, alle rentenversicherten Arbeitnehmer, Selbstständige, die der Rentenversicherungspflicht unterliegen, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld, Eltern im Erziehungsurlaub, Bezieher von Erwerbsminderungsrenten und Beamte. Die im Gesetz definierten Personengruppen haben Anspruch auf einen staatlich geförderten Vertrag durch Zulagen und Steuervorteile, die die Riester Rente bietet. Dadurch ist der Kreis der möglichen Versicherten sehr breit gefächert und diese Form der privaten Altersversicherung stellt damit eine echte Volksversicherung dar, die eine Verbreitung ähnlich den Bausparverträgen oder Lebensversicherungen erfahren kann.