Tipps zum Kurzzeitkennzeichen

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Kurzzeitkennzeichen lassen sich ganz einfach an dem gelben Bereich am Rand des Kennzeichens erkennen. Dort wird auch das Ablaufdatum des Kennzeichens und der damit ablaufende Versicherungsschutz eingetragen. Dabei wird oben der Tag, darunter der Monat und ganz unten das Jahr des Ablaufdatums vermerkt. Man sollte ein Kurzzeitkennzeichen jedoch nicht mit den bekannten roten Nummernschildern verwechseln. Diese bleiben nämlich ausschließlich gewerblichen KFZ-Händlern für zum Beispiel Überführungsfahrten vorbehalten. Ansonsten werden Kurzzeitkennzeichen zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder DEKRA für ein beliebiges Fahrzeug innerhalb Deutschlands verwendet. Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen belaufen sich auf etwa 70-100 Euro. Man kann jedoch Kosten sparen, besorgt man sich eine eVB-Nummer von einer KFZ-Versicherung, bei der man das Fahrzeug später auch anmelden möchte. Hat man sich nun dazu entschlossen sein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen zuzulassen, benötigt man einige Dokumente. Diese sind normalerweise der Personalausweis und eventuell eine Vollmacht, sollte das Kennzeichen für eine andere Person abgeholt werden. Beachten sollte man, dass in Deutschland ein Kurzzeitkennzeichen nur für ein einziges Fahrzeug verwendet werden darf. Auch eine Nutzung deutscher Kurzzeitkennzeichen im Ausland sind nicht grundsätzlich akzeptiert, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zum Beispiel muss eine Anerkennungspflicht für die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten vorliegen. Aus diesem Grund bestehen bereits Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung in Ländern wie zum Beispiel Italien oder auch Österreich. Doch auch in anderen Ländern wie Bosnien, Mazedonien, Weißrussland, der Schweiz oder dem Iran konnten bereits positive Erfahrungen mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen gesammelt werden.