Was passiert mit Riesterersparnissen?

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Viele Menschen haben sich inzwischen entschieden, zu riestern. Dennoch tauchen immer wieder Fragen und Unklarheiten auf, die sich jedoch beantworten lassen. Zum Beispiel möchten viele wissen, was geschieht, wenn sie die Rente nicht mehr erleben, also versterben, bevor der Rentenanspruch eintritt. Dann könnten die eingezahlten Beiträge und Zinsen an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Sofern es einen Ehepartner gibt, ist es weiterhin möglich das Vermögen aus dem Riestervertrag des Verstorbenen, auf den des Ehepartners zu übertragen. Sofern der Ehepartner noch keinen Vertrag nach Riester abgeschlossen hat, kann dieser nachträglich vereinbart werden. In diesem Fall bleiben bereits gezahlte Förderungen bestehen. Kann sich der hinterbliebene Ehepartner nicht entschließen zu riestern, müssen Steuervorteile und erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden. Verstirbt der Riestersparer allerdings nach Rentenbeginn, erlöschen auch die Ansprüche aus dem Vertrag. Daraus ergibt sich die Frage, ob es nur die Möglichkeit gibt, Riester als lebenslange Rente zu beziehen oder ob Teilauszahlungen denkbar sind. Hier müssen die Zulagen zurückgezahlt werden, besteht man auf Auszahlung des ganzen angesparten Vermögens. Auszahlungen von Teilbeträgen bis zu 30% sind jedoch machbar. In Ausnahmefällen ist es zudem realisierbar, Auszahlungen schon vor Rentenbeginn zu erhalten. Das ist der Fall, wenn das Geld für den Erwerb oder den Bau einer Wohnung im Inland verwendet werden soll. Dann kann über eine Auszahlung von 10.000 bis 50.000 Euro verfügt werden. Wird die Summe für eine andere Anschaffung benötigt, sind auch hier die erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzuerstatten. Um diese Steuervorzüge geltend zu machen, ist bei der Steuererklärung die Anlage AV auszufüllen und die Originalbescheinigung des jeweiligen Anbieters beizulegen.

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