Wer das Wartezimmer nicht von innen kennt…Schlagwörter: Angeln, Versicherungen |
Es ist ein Klischee, dass so mancher Arzt den privat versicherten Patienten bevorzugt behandelt. So wird behauptet, dass Ärzte bei Privatpatienten sich auch gerne einmal auf eine Untersuchung einlassen, die sich bei einer Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung mittlerweile als problematisch erweist. So mancher Arztbesucher mit einer privaten Krankenversicherung hat schon stolz darüber berichtet, dass er kaum einmal ein ärztliches Wartezimmer von innen zu Gesicht bekommen hat. Eine ganz so ausgeprägte Bevorzugung kann der privat versicherte Verfasser dieser Zeilen nicht bestätigen, aber auch hier haben sich Begebenheiten ereignet, die die Frage zulassen, ob die PKV nicht ein Grund für den Arzt gewesen sein konnte, die Wartezeiten etwas abzukürzen. Und ein solches Ereignis ist auch nicht ausschließlich nur ein Anlass der Freude in Zeiten eines stets prall gefüllten Terminkalenders. Er ist durchaus auch dazu geeignet, peinliche Situationen und Schuldgefühle gegenüber den anderen Patienten hervorzurufen. So erinnert sich der Autor an eine Hochbetagte Frau im Wartezimmer einer Gemeinschaftspraxis, die von zwei Ärzten geleitet worden ist, die offensichtlich schon einige Zeit vor dem privat versicherten Patienten Platz genommen hatte. Als der Privatversicherte in das Behandlungszimmer gerufen wurde, saß die ältere Frau noch immer im Wartezimmer. Unmittelbar nach der Untersuchung sollte von der anderen Ärztin aus der Gemeinschaftspraxis, eine weitere Untersuchung initiiert werden, doch der behandelnde Arzt bat den Patienten, nicht den Umweg über das Wartezimmer zu gehen, sondern gleich in das entsprechende zweite Behandlungszimmer einzutreten. Es lag nun an der zweiten Ärztin, die offensichtlich einem solidarischen Prinzip etwas emotionaler anhing, sich beim Patienten darüber auszulassen, wie ungerecht es sei, die alte Frau im Wartezimmer weiter ausharren zu lassen und stellte dem Patienten gegenüber die vorwurfsvolle Frage, wieso denn immer wieder einzelne Patienten ohne dringenden Notfall anderen Patienten vorgezogen würden. Es ist nicht bewiesen, dass diese peinliche Situation allein der privaten Krankenversicherung zuzuschreiben gewesen sein mag. Doch wer den Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließt, sollte darauf vorbereitet sein, ähnlichen Situationen zu begegnen. Nichtsdestotrotz bietet die private Krankenversicherung auch eine Vielzahl an Vorteilen, die die Momente, in denen ein Versicherter sich dem Vorwurf der mangelnden Solidarität ausgesetzt sieht, in jedem Falle aufwiegen.