Werbegeschenke Feuerzeuge – nur noch mit KindersicherungSchlagwörter: Geschenke, Nachteile |
Grundsätzlich gibt es für Werbegeschenke nur sehr wenige Vorschriften. Doch seit März 2008 hat die EU verfügt, dass Feuerzeuge, allerdings nicht nur wenn sie als Werbegeschenke ausgegeben werden, eine Kindersicherung haben müssen. Was aber hat es nun mit der Kindersicherung am Feuerzeug auf sich? Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten, denn schon Kinder ab ca. 8 Jahren können unter Umständen Feuerzeuge, wenn ihnen diese in die Hände fallen, ganz leicht bedienen und so riesigen Schaden anrichten. Die Kindersicherung für Feuerzeuge, wie sie von der EU verordnet wurde, hat allerdings auch einige Nachteile – insbesondere für Erwachsene. Denn bekommen sie dies als Werbegeschenke, so können diese sich manchmal schwer tun diese zu betätigen. Betroffen hiervon sind insbesondere ältere Menschen und Menschen, die zum Beispiel wegen einer Krankheit nicht so viel Kraft in den Fingern haben. Wenn man von der Kindersicherung bei Feuerzeugen hört, kann man sich leicht diese Fragen stellen.
Aber eigentlich geht es nicht um Kraft in den Fingern, denn mehr Kraft wie bei den herkömmlichen Feuerzeugen benötigt man auch nicht, um diese zu betätigen. Was man wissen muss ist, wie die Mechanik funktioniert. Das ist eben – auch bei dieser Art Werbegeschenke – der Sinn von Kindersicherungen. Und das gilt natürlich nicht nur für Feuerzeuge. Das Geheimnis der Kindersicherung für Feuerzeuge liegt einfach darin, dass der Mechanismus auch wieder jedes Mal aufs Neue entsperrt werden muss. Dabei sollten Eltern allerdings ihre Kinde nie unterschätzen, denn Kinderhände öffnen auch häufig die Hustensaftflasche mit der Kindersicherung, wofür sich Eltern allerdings minutenlang abmühen können.